Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung der EU

Liebe Vereinsmitglieder,

 

seit dem 25. Mai 2018 gilt in Europa die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Die Verordnung reguliert die Verarbeitung personenbezogener Daten für den gesamten Bereich der Europäischen Union. Der Gesetzestext ist eine Bemühung, den Datenschutz mit freiem Datenverkehr in Zeiten der Digitalisierung zu vereinbaren. Als solcher bringt er viele Neuerungen mit sich, die weitreichende Auswirkungen auch auf Vereine haben. Vereine werden trotz ihrer oft gemeinnützigen Funktion hier nicht bevorzugt behandelt. Auf der Jahreshauptversammlung unseres Vereins am 15. Februar 2019 haben die anwesenden Mitglieder einer Satzungsänderung zugestimmt. Dabei wurde der Paragraph 14 der Satzung hinzugefügt.

 

 

§ 14 Datenschutz

 

(a)       Der Verein erhebt, speichert und verarbeitet im Sinne der gültigen Datenschutzgrundverordnung nur die Daten der Mitglieder und Teilnehmer/innen an Veranstaltungen, die zur Verfolgung der Vereinsziele und der Betreuung und Verwaltung der Mitglieder und Veranstaltungsteilnehmer/innen (unter anderem Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Mobilnummer, Geburtsdatum, Bankverbindung) notwendig sind.

 

(b)       Hinzu kommen auch mögliche Vordrucke und Formulare zum Einsatz.

 

(c)       Auf die oben definierten Daten dürfen nur die beiden Vorsitzenden, der/die Geschäftsführer/in, der/die Schatzmeister/in, der/die Schriftführer/in und der/die Mitgliederverwalter/in haben.

 

(d)       Als Mitglied diverser Fach- und Dachverbände gibt der Verein die Daten seiner Mitglieder nur weiter unter der Maßgabe, dass diese ausschließlich der satzungsgemäßen Tätigkeit der Verbände genutzt werden.

 

(e)       Für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet sind ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen worden. Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig und kann seine Einwilligung gegenüber dem Vereinsvorstand jederzeit widerrufen.

 

(f)        Als gemeinnützige Organisation erhält der Verein Spenden und speichert die Spendendaten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung.

 

(g)       Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:

 

  •  Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
  •  Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig sind
  •  Sperrung der Daten, wenn deren Richtigkeit nicht feststeht
  •  Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig war oder wird, z. B. bei Austritt aus dem Verein  (Recht auf Vergessen werden)
  •  Bereitstellung der Daten in einem gängigen Format (Recht auf Datenübertragung)

          Art. 20 DS-GVO

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